Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen

1. Vertragsabschluss
Unsere nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Regelungen werden nicht anerkannt. Soweit Regelungen dieser Bedingungen unter dem Vorbehalt einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung stehen, gilt dies nur für Individualvereinbarungen, nicht für allgemeine Geschäftsbedingungen, die der andere Vertragspartner in den Vertrag einbezieht. Die Mitarbeiter der Firma CaddoC Werbetechnik sind nur zur Entgegennahme von Willenserklärungen und Vermittlung von Verträgen berechtigt. Sie besitzen keine Vertretungsbefugnis zum Abschluss und zur Änderung von Verträgen, es sei denn, sie besitzen eine Vertretungsbefugnis mit gesetzlich geregeltem Umfang. Die Grundsätze der Anscheins- oder Duldungsvollmacht bleiben hiervon unberührt. Ein Auftrag gilt nur dann rechtswirksam als erteilt, wenn er durch den Inhaber der Firma CaddoC Werbetechnik schriftlich bestätigt worden ist. Mündliche Nebenabreden zwischen dem Kunden und Mitarbeitern der Firma CaddoC Werbetechnik sind nur wirksam, wenn sie durch den Inhaber der Firma CaddoC Werbetechnik schriftlich bestätigt worden sind.

2. Preise
Alle Preisangaben in Angeboten, Prospekten und Katalogen sind freibleibend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise (ohne gesetzliche MwSt.). Die angegebenen Preise verstehen sich unter der Voraussetzung vollständig bereitgestellter Kundenvorlagen, die entsprechend den Infos zu den Druckvorlagen der Firma CaddoC Werbetechnik grafisch aufbereitet sind. Gewünschte Änderungen bzw. notwendige grafische Bearbeitungen werden von der Firma CaddoC Werbetechnik nach aktuellem Stundensatz in Rechnung gestellt.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Sind vertraglich Lieferfristen vereinbart, so hat der Kunde sicherzustellen, dass die Firma CaddoC Werbetechnik rechtzeitig in Besitz sämtlicher, zur Erledigung des Auftrages erforderlicher Vorlagen und Dateien gelangt. Bei den Druckdaten haftet der Kunde dafür, dass keine Urheber-, Warenzeichen- und sonstige Schutzrechte dritter Personen oder Unternehmen verletzt werden. Die von der Firma CaddoC Werbetechnik zur Erledigung des Auftrages angefertigten Zeichnungen, Entwürfe, Behelfsschablonen, Filme, Dateien oder sonstigen Gestaltungsvorlagen verbleiben im Eigentum der Firma CaddoC Werbetechnik und dürfen nur im Einvernehmen mit der Firma CaddoC Werbetechnik verändert bzw. an Dritte weitergereicht werden. Auftragsunterlagen werden in Form von Produktiondateien 2 Jahre aufbewahrt. Spätere Nachbestellungen bedürfen eines Kostenanteils zur Reaktivierung dieser Vorlagen und werden nach den aktuellen Stundensätzen in Rechnung gestellt.

4. Anfertigung nach Vorlagen, Mehr- oder Minderlieferung
Bei Erzeugung von Waren nach Vorlagen des Kunden wird die Firma CaddoC Werbetechnik diese so gut wie möglich reproduzieren. Unwesentliche Abweichungen in Farbe und Darstellung, welche durch die technischen Möglichkeiten im Digitaldruck den unterschiedlichen Farbausfall bei verschiedenartigen Grundmaterialien bedingt sind, behält sich die Firma CaddoC Werbetechnik vor und stellen keinen Reklamationspunkt dar. Dies gilt auch für Druckmuster im Vergleich zur Serienanfertigung. Maßabweichungen in Breite und Länge von +/- 5 % sind durch den technischen Produktionsablauf bedingt unvermeidbar und stellen daher keinen Reklamationsgrund dar.

5. Versand/Lieferung
Angegebene und vorgeschriebene Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, die Firma CaddoC Werbetechnik hat ausdrücklich die Gewähr für die Einhaltung der Lieferfrist übernommen. Der genannte Liefertermin gibt in der Regel den Versandtermin ab Werk an. Bei Überschreitung des Liefertermins kann der Kunde erst nach Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von 14 Tagen zur Leistung oder Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Der Umfang ergibt sich aus Ziff.10. Die Waren werden auf Kosten und Gefahr des Kunden versendet. Transport- und Verpackungskosten trägt der Kunde. Kommt es infolge von Umständen, die CaddoC Werbetechnik nicht zu vertreten hat, zu Verzögerungen oder gar zur Unmöglichkeit der Fertigung oder Lieferung, so haftet die Firma CaddoC Werbetechnik nicht. Als solche Umstände zählen insbesondere Änderungen sowie das Fehlen oder die verspätete Übergabe notwendiger Unterlagen oder Zeichnungen. CaddoC Werbetechnik ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen und diese in Rechnung zu stellen.

6. Lieferung Großbilder
Großbilder unterliegen insbesondere in der Außenanwendung unterschiedlichsten Witterungseinflüssen. Dabei haben die Größe der Werbefläche, Grundmaterialauswahl, Konfektion und Montagetechnologie entscheidenden Einfluss auf den sachgemäßen sicheren Einsatz des Produktes. Die Hinzuziehung eines mit den örtlichen Begebenheiten vertrauten Projektanten ist grundsätzlich anzuraten. Die Produktgarantie der Firma CaddoC Werbetechnik beschränkt sich auf Reißfestigkeit, Lichtechtheit und Waschbarkeit unter Laborbedingungen. Für Produkte mit einer Fläche von weniger als 25m² sollte der Kunde vor der Auftragserteilung die Konfektions- und Montageempfehlungen der Firma CaddoC Werbetechnik abfordern. Für Werbeflächen von mehr als 25m² Grundfläche ist der Kunde verpflichtet, vor der Auftragserteilung eine Projektierung durchführen zu lassen. Eine Haftung der Firma CaddoC Werbetechnik wegen Nichtbeachtung der konkreten Einsatzbedingungen und/oder unsachgemäßer Montage/Verwendung durch den Kunden wird ausgeschlossen.

7. Gewährleistung
Mängelrügen sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei CaddoC Werbetechnik geltend gemacht werden. Ist der Kunde kein Unternehmer, gilt diese Ausschlussfrist nur für offensichtliche Mängel. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde die ihm übergebenen Pflege- und Montageanleitungen missachtet oder die Ware weiterverarbeitet oder in Gebrauch genommen hat. Warenüblicher Verschleiß durch Ingebrauchnahme stellt keinen Reklamationsgrund dar. Bei berechtigten Mängelrügen hat CaddoC Werbetechnik das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ersatzware innerhalb von 14 Tagen nach Rückempfang der Ware. In diesem Fall trägt SF die notwendigen Versandkosten. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, hat der Käufer nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsrechte des Kunden beträgt 1 Jahr ab Empfang der Ware. Diese Verjährungserleichterung gilt nur, wenn der Kunde Unternehmer ist. Diese Haftungserleichterung der Verjährung gilt nicht für Fälle der Haftung der Firma CaddoC Werbetechnik wegen Vorsatz oder Fälle, in denen der Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen worden ist.

8. Widerrufsrecht
Die Firma CaddoC Werbetechnik verkauft ausschließlich Druckerzeugnisse die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, so dass das Recht des Verbrauchers zum Wideruf eines Fernabsatzvertrages ausgeschlossen ist, § 312 d Abs. 4 Nr.1 BGB

9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen und Nebenforderungen im Eigentum der Firma CaddoC Werbetechnik. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr weiterveräußern, sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachteilig verschlechtern. Der Kunde tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an die Firma CaddoC Werbetechnik ab. Die Firma CaddoC Werbetechnik nimmt diese Abtretung an. Für die Geltendmachung der Forderung muss der Kunde alle erforderlichen Auskünfte an die Firma CaddoC Werbetechnik erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte gestatten.

10. Haftung
Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen sind beschränkt auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden und auf die Höhe des zu zahlenden Kaufpreises. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Firma CaddoC Werbetechnik, deren gesetzlichen Vertreter und deren Erfüllungsgehilfen sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

11. Datenerfassung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten erfasst werden, diese in eine Datenbank aufgenommen und verarbeitet werden. Sämtliche der übermittelten persönlichen Daten des Kunden unterliegen dem Datenschutz und werden ohne die schriftliche Genehmigung des Kunden nicht an Dritte zugänglich gemacht, es sei denn, dass dieses aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss.

12. Zahlung
Rechnungen sind zahlbar sofort bei Erhalt der Ware ohne jedweden Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind. Bei Aufträgen, die für die Rechnung Dritter ausgeführt worden sind, haftet der Besteller neben dem dritten als Selbstschuldner.

13. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
Ist der Kunde Kaufmann, gilt Lahnstein als gemeinsamer Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Leistungen aus dem Vertragsverhältnis als vereinbart. Ferner richtet sich der Vertrag ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Unwirksamkeit
Sind einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.

Impressum

CaddoC Werbetechnik, Inhaber: Rüdiger Wirz
Pfingstwiese 1
56130 Bad Ems

Telefon: 02603 / 70670
Telefax: 02603 / 504457
info(at)caddoc.com